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Patientenverfügung

Sie entscheiden

Patienten in Österreich haben mit der Patientenverfügung (PV) die Möglichkeit, bestimmte medizinische Behandlungen von vornherein abzulehnen. Sie ist ein Instrument der Selbstbestimmung, sollte der Patient durch einen Unfall oder im Verlauf einer schweren Erkrankung nicht mehr imstande sein, seine Wünsche zu äußern. Die Tiroler Patientenvertretung in Innsbruck hilft beim Verfassen der rechtsgültigen Verfügung. Dieser Service ist kostenlos.

Was ist eine PV?

Eine Patientenverfügung (PV) ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt. Sie wird erst dann wirksam, wenn sich der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr sinnvoll äußern kann – sei es physisch oder psychisch bedingt. Solange der Patient dazu fähig ist und Willenserklärungen abgibt, gelten diese.

Wer kann eine PV errichten?

Jede Person ab 18 Jahren kann eine Patientenverfügung errichten, wenn die Person einsichts- und urteilsfähig ist. Das bedeutet, sie muss die Konsequenzen einer abgelehnten Behandlung verstehen, um ausgehend davon die Entscheidung treffen zu können. Damit die PV verbindlich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, z. B. eine Aufklärung durch den Arzt, die Errichtung bei offizieller Stelle sowie die Gültigkeit (fünf Jahre). Fehlt eine Voraussetzung, so ist die PV nicht verbindlich, sondern beachtlich. Das bedeutet, dass sie von Ärzten immerhin als Orientierungshilfe verwendet werden muss. Eine beachtliche PV kann sich zudem inhaltlich von einer verbindlichen unterscheiden.

Was steht in der PV?

In einer verbindlichen Patientenverfügung sind die einzelnen medizinischen Behandlungen konkret angeführt. Sie muss strengen Formvorschriften entsprechen. Für eine beachtliche PV bestehen keine Formvorschriften, was dem Arzt einen gewissen Auslegungsspielraum lässt.

Welche Behandlungen kann ich ablehnen?

Mit einer verbindlichen Patientenverfügung können nur konkret genannte medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit ist Teil der Pflege und kann nicht abgelehnt werden. Das Setzen von Ernährungssonden hingegen kann abgelehnt werden, da dafür ein medizinischer Eingriff notwendig ist. Behandlungswünsche können ebenfalls angegeben werden, sie werden aber nicht verbindlich.

Muss ich vorher zum Arzt?

Vor der Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung muss der Patient ein Arztgespräch führen. Einerseits wird der Patient über das Wesen und die Folgen der PV informiert. Andererseits bestätigt der Arzt, dass der Patient urteilsfähig ist.

Wo kann ich eine PV errichten?

Eine verbindliche PV kann kostenlos bei der Tiroler Patientenvertretung errichtet werden – gegen Gebühr auch bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Tiroler Patientenvertretung berät Sie auch im Vorfeld gerne.

Arzt Portrait

Tiroler Patientenvertretung

Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Telefonische Voranmeldung notwendig

Patientenvorsorgevollmacht

Die Alternative zur PV

Zudem besteht die Möglichkeit eine Patientenvorsorgevollmacht zu beantragen, die zwar umfangreicher, jedoch auch flexibler als die Patientenverfügung ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Link des Bundesministeriums.