Die Obleute des Gemeindeverbandes mit der Kollegialen Führung.
Leitung
kollegiale Führung
Die Leitung überlässt der Gemeindeverband der Kollegialen Führung, bestehend aus dem Ärztlichen, dem Pflege- und dem Verwaltungs-Direktor.
Zu den Aufgaben des Ärztlichen Direktors gehören alle mit der medizinischen Behandlung des Patienten zusammenhängenden Angelegenheiten. Die Pflegedirektorin kümmert sich um die mit der Pflege zusammenhängenden Agenden und der Verwaltungsdirektor um alle wirtschaftlichen, administrativen, personellen und technischen Belange.
Hindinger
Kammerer, DGKP
Lambauer, MBA
Ortlieb, MBA
Prim. Dr. Ostertag
Dr. Schoner
Sulzenbacher
Prim. Priv.-Doz. Dr. Zabernigg
Ehrenstrasser, MA
Mag. Jelemensky, BA
Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz
Mitteilung gemäß §11 Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz: Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Europäische Unionsrecht erlangt haben (z.B. Produktsicherheit, Strahlenschutz, Lebensmittelsicherheit, öffenliches Auftragswesen, Umweltschutz), können bei jedem Mitglied der Kollegialen Führung bzw dem Sekretariat der Verwaltungsdirektion oder auch bei der Rechtsanwaltskanzlei Marschitz-Petzer-Bodner-Telser (Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein) mündlich oder schriftlich eine Meldung einbringen (persönliches Gespräch, Telefonat, Brief, Email, etc). Soweit Meldungen an diese Meldestellen nicht zumutbar erscheinen können Hinweise auch bei der Tiroler Landesvolksanwaltschaft eingebracht werden. Das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz soll Mitarbeitern des Hauses aber auch Mitarbeitern von Lieferanten und Dienstleistern ein System eröffnen, mit dem mögliche Verstöße gemeldet können, ohne dadurch selbst unter Druck (durch Arbeitskollegen / Führungskräfte von Lieferanten bzw Dienstleistern oder auch unseres BKH) zu geraten. Der Schutz vor einem solchen Druck kann in der Anonymität liegen oder auch durch geeignete Schutzmaßnahmen der Führung des BKH Kufstein entfaltet werden. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz (Tirol) bzw als Mitarbeiter am BKH Kufstein auch die diesbezügliche hausinterne Regelung (siehe Consense). Das BKH Kufstein ist bestrebt, auf die Einhaltung des Unionsrechts zu achten und Fehlentwicklungen wirksam entgegen zu treten.